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Platz für Unterhaltsarbeiten an Schiffen
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Reglement für die Benützer
Ziel : Damit den Vorschriften und Gesetzen des Gewässer- und Umweltschutzgesetzes Rechnung getragen werden kann, ist es Pflicht, dass sämtliche Unterhaltsarbeiten an Booten ausschliesslich auf den dafür vorgesehenen und entsprechend ausgerüsteten Plätzen durchgeführt werden müssen.
1. Benützungszeiten:
Während dem ganzen Jahr von Montag bis Samstag
vormittags von 07h00 à 13h30 und nachmittags von 13h30 à 20h00
2. Platzreservation :
- über’s Internet an : commune@delley-portalban.ch (online)
- per Telefon an 026/677.20.40
3. Miete beinhaltet :
- Ein Schlüssel mit der entsprechenden Platznummer
- Zugang zum Elektroschrank (Strom im Mietpreis inbegriffen)
- Zugang zum Wasseranschluss (Wasser inbegriffen, ausgenommen während Frostgefahr) ohne Benützung von Hochdruckreinigern
- Die Platzbenützung innerhalb der markierten Fläche
4. Tarife :
- Plätze 1 bis 2 105 m2 ganzer Tag Fr. 140.00 ½ Tag Fr. 70.00
- Plätze 3 bis 4 90 m2 ganzer Tag Fr. 120.00 ½ Tag Fr. 60.00
- Plätze 5 bis 15 75 m2 ganzer Tag Fr. 100.00 ½ Tag Fr. 50.00 (ohne Wasser)
5. zusätzliche Leistungen (gemäss Verfügbarkeit des Hafenmeister und der verfügbaren Waschplätzen)
- 1 Verschiebung mit eigenem Anhänger mit Hilfe des Traktors auf den reservierten Platz Fr. 30.00
- 1 Verschiebung mit dem hydraulischen Anhänger auf die eigenen Abstellhilfen auf den reservierten Platz Fr. 40.00
- 1 Verschiebung mit dem Bootskran (Portique) auf die eigenen Abstellhilfen auf den reservierten Platz Fr. 50.00
6. Bezahlung :
- Gemäss Rechnung 30 Tage netto
7. Verantwortlichkeiten :
Der Mieter haftet während der Zeit von der Uebergabe des Schlüssels durch den Hafenmeister bis zur Rückgabe des Schlüssels an den Hafenmeister für den zugewiesenen Platz und deren Installationen.
Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, damit
o keine Schäden irgend welcher Art am Platz entstehen
o die Plätze und Boote nebenan nicht beschmutzt werden mit Farbe, Oel, Treibstoffen etc.
o keine Flüssigkeiten und Stoffe wie Farbe, Oel, Treibstoff etc in die Kanalisation und damit in die Reinigungsanlagen gelangen können
o der Platz sauber und in einwandfreiem Zustand dem nächsten Mieter übergeben werden kann (Kontrolle durch den Hafenmeister)
8. Verbotene Unterhaltsarbeiten
Sandstrahlen ist verboten.
9. Reinigung der Schiffe
Der Mieter ist verpflichtet, sein Boot mit Hilfe der Waschanlage « Hypromat », der sich auf dem Parkplatz des Hafengeländes befindet, zu reinigen, bevor dieses auf den Unterhaltsplatz verschoben wird.
10. Inkrafttreten
Das vorliegende Reglement tritt am 15. November 2008
Aenderungen und Anpasssungen des vorliegenden Reglementes sowie die Tarifierung liegen ausschliessslich in der Kompetenz des Gemeinderates.
Delley, den 20. Oktober 2008
Der Gemeinderat von Delley-Portalban
Der Gemeindepräsident Die Gemeindesekretärin:
O. Sansonnens J. Martin
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